Im Rahmen der Grundpflege können wir Sie mit folgenden Tätigkeiten unterstützen:
Unser Vergütungssystem richtet sich nach dem Niedersächsischen Leistungskomplexkatalog
(SGB XI)
In unserem Erstgespräch legen wir Umfang, Zeit und Tätigkeit fest. Dabei haben wir immer Ihr persönliches Wohlbefinden im Blick.
Für behandlungspflegerische Maßnahmen muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen. Diese muss Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigen und übernimmt dann in den meisten Fällen die Kosten. Im Rahmen der Behandlungspflege können wir Sie mit folgenden Tätigkeiten unterstützen:
Die Krankenkassen und Pflegekassen übernehmen viele der Pflegeleistungen. Im Falle einer schweren Erkrankung oder im Alter können jedoch viele Arbeiten, die vorher ganz nebenbei erledigt wurden, plötzlich nicht mehr bewältigt werden.
Um Abhilfe zu schaffen, finden Sie hier eine Auflistung, welche Dienstleistungen wir Ihnen vermitteln können:
Pflegebedürftigkeit schließt eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nicht aus! Wir informieren Sie über Veranstaltungen und Termine in Ihrer Umgebung. Bei Bedarf organisieren wir einen Transportservice oder stellen Kontakte zu ehrenamtlichen Helfern her.